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Beim Bau wurde Wert darauf gelegt, die Eigenart des Geländes mit den verschiedenen Untergründen und Erhebungen auszunutzen.Streckenlänge: 1950m, Höhenmeter: 440m. Magglingen Bahn fährt im 15min-Takt.
Reinigungsanlage: Hinter der Talstation Magglingen Bahn.
Im Sinne eines reibungslosen Bahnbetriebes sowie aus Rücksichtnahme auf alle anderen Fahrgäste erlässt die Direktion der VB folgende Vorschriften:
1. Auf dem Areal und in den Räumlichkeiten der Seilbahnen darf nicht gefahren werden. 2. Das Betriebspersonal der Seilbahn regelt den Transport von Fahrrädern. Die Anweisungen des Bahnpersonals sind verbindlich. Die Halter von Fahrrädern haften für allfällige Schäden. 3. Bei grossem Fahrgastaufkommen, insbesondere an Wochenenden, kann das Bahnpersonal den Transport von Bikes einschränken oder unterbrechen. 4. Für den Transport von Fahrrädern sind die oberen zwei Fahrgastabteile reserviert. Diese sind entsprechend signalisiert. Das Absitzen und Anlehnen mit verschmutzten Kleidern ist untersagt. 5. Im Warteraum sind die Fahrräder geordnet abzustellen. Das Durchführen von Reparaturen ist nicht erlaubt. 6. Bei starker Verschmutzung von Fahrrädern, resp. Fahrern, muss auf die übrigen Fahrgäste speziell Rücksicht genommen werden. Verschmutzte Bikes müssen nach jeder Fahrt am speziell eingerichteten Platz (hinter Talstation) gereinigt werden. 7. Das Reinigen von Schutzbekleidungen in den Toiletten ist verboten. Die Benützung der Toiletten dient in erster Linie dem vorgesehenen Zweck. 8. Das Deponieren von Rucksäcken, Taschen, Getränkeflaschen etc. in den Räumlichkeiten der Seilbahnen ist nicht erlaubt. 9. Die Fahrausweise sind dem Kontrollpersonal bei Aufforderung vorzuweisen. Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis müssen einen Zuschlag entrichten.
Bei Nichtbeachtung der Vorschriften kann das Bahnpersonal die Beförderung verweigern.