1. Auf dem Areal und in den Räumlichkeiten der Seilbahnen darf nicht gefahren
werden.
2. Das Betriebspersonal der Seilbahn regelt den Transport von Fahrrädern. Die
Anweisungen des Bahnpersonals sind verbindlich. Die Halter von Fahrrädern haften für allfällige Schäden.
3. Bei grossem Fahrgastaufkommen, insbesondere an Wochenenden, kann das
Bahnpersonal den Transport von Bikes einschränken oder unterbrechen.
4. Für den Transport von Fahrrädern sind die oberen zwei Fahrgastabteile
reserviert. Diese sind entsprechend signalisiert. Das Absitzen und Anlehnen mit verschmutzten Kleidern ist untersagt.
5. Im Warteraum sind die Fahrräder geordnet abzustellen. Das Durchführen von
Reparaturen ist nicht erlaubt.
6. Bei starker Verschmutzung von Fahrrädern, resp. Fahrern, muss auf die
übrigen Fahrgäste speziell Rücksicht genommen werden. Verschmutzte Bikes müssen nach jeder Fahrt am speziell eingerichteten Platz (hinter Talstation) gereinigt werden.
7. Das Reinigen von Schutzbekleidungen in den Toiletten ist verboten. Die Benützung der Toiletten dient in erster Linie dem vorgesehenen Zweck.
8. Das Deponieren von Rucksäcken, Taschen, Getränkeflaschen etc. in den
Räumlichkeiten der Seilbahnen ist nicht erlaubt.
9. Die Fahrausweise sind dem Kontrollpersonal bei Aufforderung vorzuweisen.
Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis müssen einen Zuschlag entrichten.